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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


Am 29.12.2009 tratt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Produktsicherheit von gewerblich genutzten Geräten in Kraft.

In Deutschland ist diese Richtlinie in Form der „9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ gültig.

Diese Verordnung soll dazu beitragen, dass dem tendenziell erhöhten Gefahrenpotential beim Betrieb von gewerblich genutzten Geräten Rechnung getragen wird und zum Schutz des Bedienpersonals nur solche Maschinen eingesetzt werden, die gemäß der Maschinenrichtlinie produziert worden sind.

Arbeitgeber sind hiernach gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ausschließlich Maschinen zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Miele Professional-Produkte in vollem Umfang den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.
Betroffen sind hier u.a. die Kleinen Riesen und die Frischwasserspüler, die in Gewerbebetrieben genutzt werden.

Wir halten es für unsere Pflicht, Sie als unseren Kunden über diese Gesetztesänderung zu informieren. Die Nichtbeachtung dieser Richtlinie führt zu erheblichen Konsequenzen z.B. Bußgelder, Pflicht zum Austausch oder Stilllegung des Gerätes, etc.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an uns unter Tel. 0521/24101